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Bedingungen

Nach hinten kippen - Haube hoch - Bike rein - Haube zu - nach vorne kippen - erledigt! Durch die Haube absolut witterungsgeschützt und nicht mühsames putzen nach dem Ablad.
Benötigt keine Rampe, kein Brett, keine Schaltafel, einfach nix! Dimensionen reichen spielend für 2 Custombikes oder mind. 3 Strassenbikes / Enduro / Cross / Streetfighter.
Von Biker für Biker, deshalb an alles gedacht: Der Anhänger verfügt über 20!! Ösen und Schlaufen zum festzurren der Ladung! Sowie einer Ladelänge von 3.30m damit auch die längste gereckte Gabel Platz findet.
Maximalmasse LxBxH in cm 330x150x147, Nutzlast 510 kg. Im Mietumfang inbegriffen Diebstahlsicherung, 6 Spannset und 2 Spanngurten, 13-Pol Adapter-Stecker (der Hänger selbst hat einen 7-Pol Stecker und beim Anhänger befindet sich ein 13-Pol Adapter), 3 Wolldecken, diverse Holzunterlagen, Handschuhe etc.
Leergewicht 240kg absolut easy für manuelles handling zum parkieren, hinstellen etc.
Für fahrbare Beladung lässt sich die Ladefläche einfach (mit Gasdruckdämpfer unterstützt) kippen. Keine Laderampe oder ähnliches nötig! Höhere Ladung als 147cm problemlos möglich durch Absenkung der Haube bis auf das Ladegut.


Allgemeine Mietbedingungen
Gültigkeit
Diese allgemeinen Mietbedingungen (AMB) haben Gültigkeit zwischen dem Vermieter (Eigentümer) und dem Mieter über die vereinbarte Mietsache und dessen Umfang (Anhänger mit Zubehör). Sie haben primäre rechtliche Gültigkeit.

In Kraft treten
Zum Zeitpunkt einer schriftlich vorliegenden Reservation des Mietobjekts durch den Mieter, in Form einer sms, E-Mail, „what’s up“ Mitteilung oder ähnlich ist die Anerkennung der AMB gegeben.

Umfang der Mietsache
Neben der effektiven Mietsache überlässt der Vermieter eine Diebstahlsicherung der Mietsache und Zubehör zur Verwendung zur Ladungssicherung und Ladungsschonung.

Sachgemässe Verwendung
Das Mietobjekt ist zum Sachentransport zu verwenden. Untersagt sind explizit Tier- und
Personentransporte.

Zustand des Mietobjektes
Der Vermieter überlässt zum Zeitpunkt der Übernahme, die Mietsache und dessen Umfang. Sollte eine witterungs- und verwendungsbedingte Rückgabe in identischem Zustand nicht möglich sein, hat der Mieter den Zustand wieder, in der vereinbarten Mietdauer, herbeizuführen insbesondere zu reinigen/waschen. Andernfalls steht es dem Vermieter frei den Zustand wieder herzurichten und dessen Aufwände dem Mieter zur Anzeige zu bringen.

Gewährleistung / Haftung
Der Vermieter überlässt dem Mieter zum vereinbarten Tarif die Mietsache mit Umfang / Zubehör zur sachgemässen Verwendung. Das Mietobjekt wird periodisch den amtlichen Stellen zur Prüfung und Bestätigung des betriebssichern Zustandes vorgeführt. Von der Tatsache, des betriebssicheren Zustandes, hat sich der Mieter in jedem Fall vor Übernahme der Mietsache zu überzeugen und übernimmt, auch während der Verwendung der Mietsache und dessen Umfang, die vollumfängliche Haftung darüber. Darüber hinaus ist vom Vermieter zum Gebrauch der Mietsache eine gültige Autobahn Vignette vorhanden. Der Mieter haftet in jedem Fall vollumfänglich zum Neupreis, sowie
Besorgungs-/Beschaffungs- und Instandstellungs-aufwände für den ganzen Umfang der Mietsache. Jegliche Haftung für Sach-, Personen- und andere Schäden während der Miete bzw. sachgemässen Verwendung der Mietsache und dessen Umfangs sind Sache des Mieters. Der Vermieter bedingt jedwelche Haftung durch ihn aus. Die Gewährleistung zur vereinbarten Verfügbarkeit der Mietsache ist ausdrücklich eingeschränkt, oder nicht gegeben, durch Eigengebrauch oder Instandstellung von Schäden, herbeiführen des betriebssicheren Zustand oder während Lieferzeiten von Ersatzbeschaffung oder verspätetes Rückbringen der Mietsache durch deren Vormieter. Der Mieter haftet für jedwelche Aufwände bis zur Rückbringung der Mietsache oder auch im Zusammenhang mit der Rückbringung oder der Instandstellung von Schäden.

Versicherung
Eine allfällige Versicherung gegen alle Art von Schaden, Diebstahl o.a. ist Sache des Mieters.

Schadenfall / Diebstahl
Schäden sind unverzüglich bei deren Ereignung oder Feststellung dem Vermieter zu melden. Die Mitteilung ist nachweislich per sms, E-Mail o.ä. zu tätigen. Schäden oder Fehlen an der Mietsache und dessen Umfangs welche nach Rückgabe des Mietobjektes durch den Vermieter festgestellt werden, können innert 5 Tagen dem Mieter zur Anzeige gebracht werden mit Haftung durch den Mieter. Die nachweislichen Mietausfalltage durch Instandstellung von Schäden oder Diebstahl sind über 2 Folgemonate zu den publizierten Mietbedingungen dem Vermieter zu entschädigen.

Nicht antreten der Miete
Wird die gegenseitig bestätigte Miete der Mietsache, und somit verbindlich vereinbarte Miete, nicht genutzt, beansprucht oder angetreten ist in jedem Fall 50% der vereinbarten Mietentschädigung fällig. Muss die Entschädigung, nach schriftlicher Ermahnung (sms, E-Mail o.a.), eingefordert werden, so erfolgt dies unmittelbar auf dem Betreibungsweg. Die damit verbundenen Kosten sind Bestandteil der Forderung und sind geschuldet.

Salvatorische Klausel
Weiterführende, nicht erwähnte gegenseitige Verantwortung und Haftung unterliegen der salvatorischen Klausel.

Im Weiteren gilt das schweizerische Obligationen Recht (OR). Der Gerichtsstand ist Thun.


 
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